Sondervereinbarung

Besondere Bedingungen zur Vermietung von Spielaktionsgeräten in Eigenverantwortung des Mieters:

Der Mieter haftet für Sach- und Haftpflichtschäden die während der Zeit der Überlassung verursacht werden. Ein Unfall oder Diebstahl im Zusammenhang mit einem der Geräte ist unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter verpflichtet sich die Geräte gegen Diebstahl und Vandalismus zu sichern. Der Betrieb der Geräte ist nur auf geeignetem Untergrund erlaubt. Der Mieter gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch geeignetes Personal sowie die äussere Sicherheit (keine Gefährdung durch Personen innerhalb und ausserhalb des Spielbetriebes). Bei aufblasbaren Spielgeräten sind vor Benutzung die Schuhe auszuziehen. Über die Sicherheitsbestimmungen (Befestigungen u.a.) sowie die Besonderheiten des Auf - und Abbau und sonstigen Bedienungen des jeweiligen Gerätes informiert sich der Mieter beim Vermieter bei der Übergabe. Die Windstärken und -richtungen vor Ort sind unbedingt zu beachten. Die Haftung beginnt mit Übergabe der Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der Vermieter nicht. Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm , Schnee, Frost o.ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Bei Rückgabe von defekten, verschmutzen oder falsch gepackten Gegenständen trägt der Mieter die Kosten für die Nacharbeiten. Sollte dem Vermieter dadurch ein Auftrag verloren gehen (auch infolge von verspäteter Rückgabe) leistet der Mieter die Kosten für den Ausfall. Die unter diesem Punkt genannten Bedingungen gelten auch, wenn die Spielaktionsgeräte durch Miss Melone angeliefert werden. Die vereinbarte Lieferzeit gilt +/- 30 Min. die Abholzeit + 30 Min. Bei Abholung/Übernahme durch Dritte handeln diese als Erfüllungsgehilfen des Mieters. 
Bei Verlust der Fernbedienung für das Karussell werden pauschal 50,- Euro fällig.

Besondere Bedingungen zur Vermietung von Spielaktionsgeräten durch Betreuung Spielgeräteverleih Hotel Ballhaus:


Der Mieter gewährt bei Anlieferung freie Zufahrt bis zum Aufbau- oder Lieferort. Wenn die Bereitstellung von Hilfskräften durch den Vermieter vereinbart wurde, müssen diese unbedingt zur vereinbarten Zeit verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter extra in Rechnung gestellt. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Stromkosten die durch die Geräte anfallen, trägt der Mieter. Der Mieter ist für die äussere Sicherheit (insbesondere sicherheitsgefährdende Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und ausserhalb des Spielbetriebes) verantwortlich. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen.

 

Alle Preise zuzüglich Auf- und Abbau, Transportkosten und Animateure.